Nicht jedes Kind kann unbeschwert in seine Zukunft blicken. Nicht wenige wachsen in Heimen auf, leben in einem herausfordernden sozialen Umfeld oder sind schwer erkrankt oder von einer Behinderung betroffen . Diese Kindern und Jugendlichen möchte der Allianz Kinderhilfsfonds Berlin/Leipzig e. V. unterstützen, eine unbeschwerte Kindheit zu erleben und mit gleichen Chancen in die Zukunft zu starten.
Seit der Gründung des Vereins im Jahre 1995 konnten im Nord-Osten bereits mehr als 1.000 Projekte unterstützt werden. In dieser Zeit sind insgesamt über drei Millionen Euro Spenden eingenommen worden. Die Spenden stammen in erster Linie von General- und Hauptvertreter:innenn sowie Mitarbeitenden im Innen- und Außendienst der Allianz Versicherung.
Verein
Seit wann gibt es uns?
Die Vereinsgründung erfolgte am 10. Mai 1995. Zunächst unter dem Namen Kinderhilfsfonds der Deutschen Versicherungs-AG e.V.
Seit Juni 1999 lautet unser Name Allianz Kinderhilfsfonds Berlin/Leipzig e.V.
Im Vereinsregister sind wir seit dem 8. September 1999 eingetragen.
Wo sind wir tätig?
Das Tätigkeitsfeld des Allianz Kinderhilfsfonds Berlin/Leipzig e. V. erstreckt sich über die Bundesländer Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin.
Wie erreichen Sie uns?
Bei Projektideen bzw. Fragen zu Inhalten und Umsetzung helfen Ihnen gern weiter:
Christin Bartz
Allianz Kinderhilfsfonds Berlin/Leipzig e.V.
Merlitzstr. 8
12489 Berlin
Tel.: 030.538 93-267 27
Fax: 030.538 93-82 67 27
E-Mail: christin.bartz@allianz.de
Vorstandsmitglieder
Nicole Hesseln (Vorsitz), Nicolas Gierschewski, Christin Bartz, Katharina Pöhling, Peter Ziegler
Welchen Zweck haben wir?
Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die aus verschiedensten Gründen benachteiligt aufwachsen. Unsere übergeordneten Ziele sind Inklusion, Integration und Chancengleichheit.
Wer ist förderberechtigt?
- Kinder und Jugendliche mit körperlicher, geistiger und/oder psychischer Beeinträchtigung
- Waisen
- Ernsthaft oder schwer erkrankte Kinder, die in entsprechenden Einrichtungen betreut werden (z.B. Krebserkrankung, Hospizaufenthalt)
- Elterngelöst lebende Kinder und Jugendliche
- Straßenkinder
- In Ausnahmefällen: Kinder und Jugendliche die in integrativen / inklusiven Einrichtungen lernen und / oder betreut werden
Diese Kinder werden in Einrichtungen betreut oder beschult, die gemeinnützig anerkannt sind.
Die Förderrichtlinien auf einen Blick sowie die Förderanträge für Projekte im Nordosten finden Sie unter Downloads.
Wie unterstützen wir?
Grundsätzlich durch Sachleistungen wie zum Beispiel:
- Ausstattung oder Einrichtung von Therapieräumen für Kinder und Jugendliche mit schweren oder schwersten geistigen und körperlichen Behinderungen
- Anschaffung von Spiel- und Sportgeräten
- Errichtung von Außenspielanlagen
- Anschaffung von Materialien, die präventiv oder kurativ genutzt werden können
- …